Neue Verordnung zum Spielbetrieb

Liebe Mitglieder der Tennisabteilung,

im Newsletter 2/2020 haben wir Euch gebeten, vorläufig ausschließlich Einzel zu spielen, bis die Verordnung der Ministerien zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs vorliegt. Mittlerweile ist die Verordnung bekanntgegeben worden. Hiernach dürfen

  • ein/e Trainer/in mit bis zu vier Tennisspielern/innen oder
  • bis zu fünf Tennisspieler/innen gemeinsam (ohne Trainer)

auf einem Tennisplatz trainieren. Das Spielen eines Doppels soll aber nach wie vor nicht erlaubt sein.

Der Sinn dieser Regelung erschließt sich nicht unmittelbar. Eine gewisse Logik dürfte die Regelung aber dennoch haben, weil beim Training stets auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m geachtet werden muss. Dieser Abstand lässt sich bei einen Training mit abgesprochenen Übungen durchgängig einhalten, bei einem Doppel dagegen oft nicht.

Unter diesen Umständen sind wir damit einverstanden, wenn die Mannschaften ab der kommenden Woche das Mannschaftstraining wieder aufnehmen und auch das Jugendtraining wieder startet. Bitte koordiniert die Zahl der Trainingsteilnehmer/innen sorgfältig. Eine Mannschaft, der zwei Tennisplätze zum Training mit einem Trainer zugeteilt sind, darf nicht mehr als neun Spieler für das jeweilige Training vorsehen.

Wir sind froh, dass der Trainingsbetrieb wiederaufgenommen werden kann. Über die weiteren Entwicklungen werden wir Euch selbstverständlich informieren.

Und zum Schluss – auch im Namen des Vorstands – noch die dringenden Bitten: Tragt Euch in die Anwesenheitsliste ein! Unterlasst längere Aufenthalte auf dem Tennisgelände, schon gar nicht mit Getränken und Essen!  Schließt die Türen zum Gelände am Abend ab! Die weiteren Lockerungen im Spielbetrieb werden kommen. Aber eben nur dann, wenn wir uns bis dahin diszipliniert verhalten.

Mit herzlichen Grüßen

Horst Fröhlig                                      Eberhard Natter

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